Schutzkonzept für Trainings-/Spielbetrieb

26. Oktober 2020

Neue Corona-Massnahmen gemäss gestrigem Entscheid des Bundesrates und den heutigen Informationen des Schweizerischen Fussballverbandes.

Wegen der stark ansteigenden Fallzahlen hat der Bundesrat neue Massnahmen beschlossen, welche in der gesamten Schweiz gelten. Zusammenfassung der neuen Weisungen zu den bestehenden Schutzkonzepten:

Generelle Maskenpflicht auf allen Sportanlagen in den Garderoben (inkl. Eingangsbereich) und im Clubhaus.

Konsumation im Clubhaus (Restaurant) ausschliesslich sitzend erlaubt. Eine Maske darf nur am Sitzplatz abgenommen werden.

Bei mehr als 100 Zuschauern müssen Sektoren à 100 Personen organisiert werden, falls Contact Tracing und Gesichtsmaskenpflicht nicht angewendet werden (gemäss Korrektur-Mail SFV vom 21.10.2020).

Weitere, wichtige Punkte:

Kann der Mindestabstand auf der Sportanlage und im Clublokal nicht gewahrt und kontrolliert werden, ist in jedem Fall eine Präsenzliste zu führen. Diese soll nicht bloss aufliegen, sondern muss aktiv betreut werden.

Es muss vermieden werden, dass mehrere Personen die gleiche Trinkflasche benützen.

Ein übermässiger Jubel und ein dadurch zu naher Kontakt ist unbedingt zu vermeiden.

Keine Begrüssung mit Körperkontakt (z.B. Handschlag).

Hygienemassnahmen (regelmässiges Waschen und Desinfizieren).

Stets den Abstand von 1,5 Meter ausserhalb des Fussballplatzes wahren.

Verzicht auf Teamsitzungen in geschlossenen Räumen.

Damit die bundesrätlichen und kantonalen Richtlinien im Sinne der Gesundheit von uns allen (Schiedsrichter, Trainer, Funktionäre, Spieler) eingehalten werden und der Vorrundenabschluss sichergestellt wird, braucht es die Solidarität aller Beteiligten